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Greenwashing-Urteil gegen Austrian Airlines zur Werbung mit "100 % SAF"

25.09.2023: Pressemitteilung (PDF archiviert), Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Austrian 100% SAF Das Gericht entscheidet:
"Die beklagte Partei [Austrian Airlines] ist schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, sie biete CO2-neutrale Flüge und/oder den Einsatz von 100% nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) an." "Die beklagte Partei [hat] ... unter https://www.austrian.com ... auf ... der Startseite ... ohne Scrollen sofort sichtbar ... mit einem Link ... den Text der Urteilsveröffentlichung ... für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen ... wenn die Seite von einer österreichischen IP-Adresse aufgerufen wird." Und: "auf dem ... Twitter-Account ... zu veröffentlichen ... den klagstattgebenden Teil des Urteilsspruchs." Siehe unten!

Dies ist der Link zur Urteilsveröffentlichung (PDF), aus der hier zitiert wird. Hier archiviert.

Das Gericht stellt fest:
"Obwohl SAF vollständig mit herkömmlichem Kerosin austauschbar ist ... wird SAF derzeit als sogenannter Drop-in-Kraftstoff herkömmlichem Kerosin beigemischt." "Aktuell liegt der maximale Beimischungsanteil von SAF im fossilen Kerosin gemäß ASTN D1655 bei maximal 5 %. Die OMVG AG produziert SAF für die Beklagte ... und mengt herkömmlichem Kerosin derzeit maximal 0,4 % SAF bei."

"Um sicherzustellen, dass im Falle einer Buchung der Option '100 % nachhaltiger Flugkraftstoff (SAF)' dieser spezielle Treibstoff auch tatsächlich – wenn auch zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt – zum Einsatz kommt, führt die Beklagte Aufzeichnungen über die von ihr regelmäßig in das Tanklager eingebrachte Menge an SAF. Bucht ein Passagier diese Option, berechnet die Beklagte mit einem speziellen Algorithmus den individuellen CO2-Ausstoß des einzelnen Passagiers für den konkreten Flug und weist diesem die notwendige ... Menge an SAF bilanziell zu."

Das Gericht begründet:
"Im Zusammenspiel mit der blickfangartigen Hervorhebung '100 % SAF' suggeriert diese Werbung jedoch, dass der konkrete Flug ... durch den Einsatz von 100 % SAF CO2-neutral durchgeführt wird. Der Umweltaspekt ist damit die zentrale Werbeaussage. Gänzlich unerwähnt bleibt in der Werbung der Umstand, dass es derzeit gar nicht möglich ist mit 100 % SAF zu fliegen, die technischen Normen eine maximale Beimengung von ... 5 % vorsehen und die Beklagte ... nur ... ein Gemisch mit 0,4 % SAF-Anteil einsetzt. Weiters erfolgt in der Werbung selbst kein Hinweis darauf, dass das anfallende CO2 ... nur bilanziell und auf längere Sicht die Reduktion von CO2-Emissionen erreicht. Auch der Umstand, dass zur Inanspruchnahme dieser Nachhaltigkeitsoption eine nicht unbeträchtliche Aufzahlung von mehr als 50 % zum gewöhnlichen Ticketpreis erforderlich ist, bleibt in der Werbung gänzlich unerwähnt." "Eine Aufklärung ... ist im konkreten Fall als nicht ausreichend zu erachten. Dies v.a. auch deshalb, weil aus den Informationsseiten letztlich gar nicht klar hervorgeht, welche Menge SAF bei Buchung der Nachhaltigkeitsoption ... genau beigemengt wird." "Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die festgestellten Werbeaussagen ... als irreführend ... anzusehen sind. Es wäre der Beklagten möglich und auch zumutbar gewesen, über den Einsatz von SAF in einer Form zu informieren, die dem Adressaten ein klares Bild von dessen Einsatzmöglichkeiten und auch Vorteilen vermittelt hätte." "Wiederholungsgefahr ist im gegenständlichen Verfahren schon deshalb anzunehmen, weil die Beklagte die Rechtmäßigkeit ihres Handelns auch im Prozess weiter verteidigt. Das Unterlassungsbegehren [des Klägers] besteht daher zu Recht." [Hervorhebung durch den Editor]

Das Gericht entscheidet zu den Kosten:
"Dem Kläger [VKI] gebührt ... voller Kostenersatz ... von EUR 34900."

Kommentar von Prof. Scholz:
Es wird der Eindruck vermittelt, dass Austrian Airlines ein Kompensationsportal hätte. Es sind aber lediglich die Seiten von Compensaid, die je nach Airline im Lufthansakonzern dessen Corporate Design annehmen. Die Kompensation mit SAF basiert auf einer Methode, die undurchsichtig und willkürlich ist. Hier die Details:

  1. Die Berechnungen sind zu grob, die Methode ist nicht beschrieben und die Erklärungen für die Passagiere sind undurchsichtig: "Für Ihren Flug berechnen wir den Aufpreis für das Upgrade von fossilem Treibstoff auf Sustainable Aviation Fuel. Ein Beispiel: Für einen Flug von Hamburg nach Frankfurt stoßen Sie pro Person, je nach Buchungsklasse und Flugzeugtyp ca. 67 kg CO2 aus. Diese Menge können Sie ... grundlegend durch den Einsatz von SAF vermeiden. Beim Einsatz von SAF bezahlen Sie nur die Differenz zwischen dem regulären Kerosin- und SAF-Preis. Wir garantieren das gekaufte SAF innerhalb der nächsten sechs Monate in den Flugbetrieb einzuspeisen." In der Berechnung wird dem Passagier jedoch versprochen: "SAF (nachhaltiges Kerosin) reduziert den CO2-Austoß unmittelbar (0 Jahre)." Es wird dem Passagier nicht mitgeteilt, nach welcher Methode die CO2-Masse berechnet wird. Es wird dem Passagier nicht mitgeteilt, welche Menge SAF eingekauft wird, um das berechnete CO2 mit SAF zu kompensieren.
    Mit etwas Hintergrundwissen kann man dies aus den Angaben ermitteln: Die Berechnung der CO2 Masse muss über die Masse an pro Person verbrauchtem Kerosin erfolgen. Die Masse an CO2 ergibt sich mit dem Faktor 3,15 kg CO2/kg Kerosin. Aus dem Beispiel zurückgerechnet ergeben sich 67 kg CO2 (Economy Class) aus 21,3 kg Kerosin bzw. SAF (geteilt durch 3,15 kg CO2/kg Kerosin). Das ergibt (bei einer Großkreisentfernung von 412 km) einen Kraftstoffverbrauch von 5,16 kg/100 km pro Person oder 6,45 l/100 km pro Person (0,8 kg/l). Es wird ein Preis von 51,46 EUR verlangt. Damit setzt Compensaid einen Preis von 2,42 EUR/kg SAF an (07.10.2023).
    Wird für den Beitrag der Passagiere genau die Kraftstoffmasse als SAF von Austrian Airlines (bzw. Compensaid) eingekauft, die der Masse an Kerosin entspricht, die die berechnete CO2 Menge produziert? Im Beispiel also die 21,3 kg. Wenn das so wäre, dann käme es damit aber noch nicht zu 100 % CO2-Kompensation, weil SAF als Biokraftstoff CO2 nur zu etwa 80 % kompensiert. Es müsste die 1,25-fache Menge SAF eingekauft werden. Im Beispiel also 26,6 kg. Die SAF Menge bleibt unklar.
  2. Was passiert bei Preisänderungen beim SAF zwischen Buchungstag und Kauftag für das SAF?
    • Wenn SAF preiswerter wird als angenommen, wird dann mehr SAF in den Flugbetrieb eingespeist? Oder behält Austrian die Ersparnis?
    • Wenn SAF teurer wird als angenommen, wird dann trotzdem die berechnete Kraftstoffmasse eingespeist (um das Versprechen "100 % SAF" zu halten)? Oder wird die SAF-Menge dann reduziert?
  3. Im Urteil wird diskutiert, welche Menge SAF Austrian Airlines wirklich einkauft. Jedoch wird das durch die Passagiere gekaufte SAF gar nicht von Austrian Airlines verwaltet. Aus den AGB geht hervor, dass der Kunde den Vertrag nicht mit Austrian Airlines schließt, sondern mit "Compensaid c/o Lufthansa Innovation Hub GmbH, Brunnenstraße 19-21, 10119 Berlin". "Die von Compensaid angebotenen Dienste sind anbieterunabhängig, also nicht auf Flüge der Lufthansa Group beschränkt." Unter §4 Gewährleistung macht Compensaid keine Angaben zum Einkauf und zur Verwendung von SAF. Es wird deutlich, dass sich Compensaid als Dienstleister versteht für die Auflistung der kompensierten Flüge der registrierten Nutzer. Es geht um "Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsarbeiten an der Website". Aber auch dahingehend wird ausgeführt: "Compensaid übernimmt diesbezüglich keine Gewähr. Compensaid ist bemüht, die Compensaid-Dienstleistung möglichst konstant verfügbar zu halten." Rechtlich verbindlich bietet Austrian über Compensate NICHTS an. Die zahlenden Passagiere werden in den AGB nicht informiert, was mit ihrem Geld gemacht wird. Die zahlenden Passagiere bekommen keinen Rechtsanspruch – weder zum SAF noch zur Sichtbarkeit ihrer Daten.

Offensichtlich beteiligt sich Austrian Airlines nicht selbst am Kauf von SAF.

Das (hoffentlich) eingesetzte SAF stammt allein aus der Spende der Passagiere! Klar sollte sein, dass der Lufthansakonzern sich damit nicht selbst schmücken darf. So aber trotzdem geschehen. Auch auf der 3. Nationalen Luftfahrtkonferenz (25.09.2023, Hamburg) wiederholte Carsten Spohr (Vorstandsvorsitzender der Lufthansa Group) die Aussage, "seine Airline nutze bereits 0,2 Prozent synthetisches Kerosin (SAF), doppelt so viel, wie der weltweite Durchschnittsanteil", um erst später in seinem Vortrag darauf hinzuweisen, dass dies möglich wurde, dadurch dass jetzt mehr Passagiere ihre Flüge mit SAF kompensieren.

TÜV Nord, geprüfte CO2-Kompensation Besonders brisant, dass dies alles auch noch das Gütesiegel vom TÜV Nord "Geprüfte CO2-Kompensation gem. TN-CC 020" erhalten hatte. Der eigene Standard des TÜV Nord, TN-CC 020 (PDF) fordert: "Um verifiziert zu werden, muss ein Kompensationsdienstleister ... gewährleisten, dass der Kompensationsprozess vollständig transparent und überprüfbar ist" (Seite 12). Das ist (zumindest aus Sicht des Passagiers) nicht der Fall. Unterdessen hat der TÜV Nord seine Zertifizierung zurück gezogen. Das Zertifikat von Compensaid mit der "Certificate registration no. - TP: 44856211113" ist in der Zertifikatsdatenbank des TÜV Nord nicht mehr vorhanden. Dies wurde am 13.10.2023 auch von der TÜV NORD CERT GmbH, Abteilung QA & Compliance bestätigt: "Wir haben Ihre Anfrage geprüft, und bestätigen Ihnen hiermit, dass der von Ihnen übermittelte TP nicht mehr gültig ist." Auf allen Seiten, auf denen der Hinweis "Compensaid ist vom TÜV Nord als Verified Carbon Offsetting Provider zertifiziert" enthalten war, ist dieser Hinweis jetzt korrekt gelöscht worden. Immerhin. (Aktualisierung vom 07.10., 10.10. und 14.10.2023)

Darstellung von Austrian Airlines auf Twitter/X gemäß der Anordnung des Gerichts:

Dieser Tweet wir gemäß Gerichtsurteil nur bis zum 25.10.2023 auf Twitter/X zu sehen sein. Daher hier archiviert:

Gerichtsurteil Austrian-VKI


NASA's X-Plane without Flight – Electric Flight with Passenger Aircraft Apparently Too Difficult

23.06.2023: The X-planes are a series of experimental United States aircraft and rockets, used to test and evaluate new technologies and aerodynamic concepts. The X-1 aircraft was the first piloted airplane to exceed the speed of sound in level flight. There are a few X-planes that never flew: X-16, X-20, X-30, X-33, X-34, X-38, X40A (spacecraft) and the X-27, X-44, X-46 (high performance fighters). An apparently simpler idea was followed with NASA’s X-57: to modify an Italian Tecnam P2006T series aircraft to be powered by an electric propulsion system. A major milestone was reached with the installation of two 400-pound lithium-ion battery packs in the aircraft's cabin, followed by successful tests of its motors spinning off battery power (on the ground). NASA: "The project encountered several challenges to safe flight". The program will stop in September 2023 without a first flight of the X-57 aircraft. It may be concluded that electric flight with passenger aircraft is about as difficult as space flight. Read the full success story from NASA.


Battery Aircraft Programme Stopped – TECNAM: "The P-Volt Could Feature a Realistic Range of Less than 40 NM"

13.06.2023: TECNAM is to postpone its all electric aircraft (archived). TECNAM wanted to build an aircraft for 9 passengers and 2 pilots. "Taking into account the most optimistic slow charge cycles and the possible limitation of the maximum charge level per cycle, the real storage capacity would fall below 170 Wh/kg, and only a few hundred flights would drive operators to replace the intire storage unit, with a dramatic increase in direct operating costs". "It could mean that after a few weeks of normal airline operations, the P-Volt could feature a realistic range of less than 40 nm, plus [VFR] reserves", says TECNAM R&D chief Fabio Russo.

Please compare with the presentations by Prof. Scholz about full electric flight given in 2018, 2019, and maybe best in 2020 (slide 48).


Green [F]Lying

Consumer Groups Launch EU-wide Complaint against 17 Airlines for Greenwashing

22.06.2023: None of the strategies deployed by the aviation sector are currently able to prevent Greenhouse Gas emissions. It is important to stop these claims as with air traffic set to increase, emissions will keep rising for years to come. Read more.


Akbar Al Baker, CEO of Qatar Airways, Said the 2050 Emissions Goal Is a "PR Exercise"

05.06.2023: Akbar Al Baker: "Let us not fool ourselves. We will not even reach the targets we have for 2030, I assure you. Because there is not enough raw material to get the volumes of SAF." Read more.

 


Cessna Citation

Letzte Generation zwei Flugzeuge besprüht. Kommentare:

06.06.2023: Sylt: Cessna Citation,
05.05.2023: Berlin: Piper Aztec.

 


Lufthansa Green Ad Banned

Lufthansa’s 'Green' Adverts Banned in UK for Misleading Consumers

01.03.2023: An ad campaign by Lufthansa claiming that its green initiatives were protecting the world has been banned by the UK advertising watchdog, which ruled it was misleading consumers over the environmental impact of flying. The Advertising Standards Authority (ASA) banned the ad campaign, telling Lufthansa to make clearer and better substantiated environmental claims in the future and to not give a misleading impression of the impact caused by flying with the airline. Read more in The Guardian.

 


Hawaiian Airlines HA47

Forschung soll Hinweise geben zur Kontamination der Kabinenluft von Flugzeugen – Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)

30.01.2023: Mit Unterstützung der Europäischen Kommission hat die EASA das neue Forschungsprojekt "Cabin Air Quality Assessment of Long-Term Effects of Contaminants" ins Leben gerufen. Ziel ist, zusätzliche wissenschaftlich fundierte Daten über Cabin Air Contamination Events (CACE) zu gewinnen. Damit soll die Grundlage für eine umfassendere Bewertung von Gesundheitsrisiken geschaffen werden. Über erste Ergebnisse wurde in einem Workshop bei der EASA im Januar 2023 berichtet. Tierversuche sollen zur Bewertung von Fume Events durchgeführt werden. Mäuse sollen Öldämpfen ausgesetzt und deren Reaktion darauf gemessen werden. Die Mäuse müssen an 5 Tagen pro Woche über 4 Wochen bis zu 4 Stunden am Tag Luft einatmen, die mit pyrolisiertem Triebwerksöl kontaminiert wird. Über die Habersche Regel soll dies vergleichbar sein mit der Situation von Crews, die der Kabinenluft mit geringerer Konzentration der Schadstoffe ausgesetzt sind, aber dafür über die lange Zeit des ganzen Arbeitslebens.

Es gibt den Text in zwei Varianten: Die HTML-Seite und die PDF-Datei (8 Seiten, 0.5 MB).

 

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Kurzfassung zum Vortrag von Susanne Menge, MdB: "Wege zu weniger klimaschädlichem Luftverkehr"

07.12.2022: Am 3. November 2022 fand der Online-Vortrag von Susanne Menge in den AeroLectures statt. Die wissenschaftliche Verbreitung des Vortrags ist jetzt abgeschlossen. Die Kurzfassung des Vortrages in den Online-News der HAW Hamburg. Danach das vollständige Manuskript zum Vortrag als PDF lesen!


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Steuerzahler finanzieren fragwürdige Imagekampagne der Luftfahrtindustrie: Alte A320 erhält neue Lackierung mit Aufschrift "Zero Emission Aviation"

01.11.2022: Ein alter Airbus A320 erhält eine neue Lackierung mit der Aufschrift "Zero Emission Aviation" und wird Reallabor für Wasserstofftechnologie in Hamburg. Am 28.10.2022 wurde das "Hydrogen Aviation Lab" zur Erprobung von Wartungs- und Bodenprozessen zukünftiger wasserstoffbetriebener Flugzeuge vorgestellt. Zur Einordnung: Es ist gut, richtig und wichtig, dass an Wasserstoffflugzeugen und deren Betrieb geforscht wird. Aber bitte ehrlich und bitte nicht mit der Unwahrheit "Zero Emission" (emissionsfrei). Zudem können Wasserstoffflugzeuge allein wegen des nur langsamen Austausches der weltweiten Luftfahrtflotte bis 2050 nur einen sehr kleinen Beitrag liefern. Es gibt den Text in zwei Varianten: Die HTML-Seite und die PDF-Datei (5 Seiten, 0.4 MB).


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Der Mythos der unschlagbar guten Kabinenluft in Flugzeugen

08.09.2022: In Flugzeugen wird die Maskenpflicht nicht wie ursprünglich geplant verschärft, sondern abgeschafft. In der Bahn soll sie bestehen bleiben. Die Argumente, die dazu geführt haben, sind wissenschaftlich nicht nachzuvollziehen.
Es gibt den Text in zwei Varianten: Die HTML-Seite und die PDF-Datei (6 Seiten, 0.5 MB).


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ACARE und das Problem der alten Visionen

08.07.2022: Das Advisory Council for Aviation Research and Innovation in Europe (ACARE) hat die Luftfahrtvision "Fly the Green Deal" am 21. Juni 2022 im Rahmen des Berlin Aviation Summit an BMWK und EU übergeben. PDF-Datei (8 Seiten, 5.8 MB). Archiviert von airliners.de.

 


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Argumente zum Umweltschutz in der Luftfahrt

01.07.2022: Ein Artikel (PDF) aus der aktuellen Luft- und Raumfahrt der DGLR: vol. 43, no. 3, pp. 28-31. Aus dem Inhalt: Bei E-Fuels treten trotz des Kohlenstoffkreislaufs (Carbon Cycle) die Nicht-CO2-Effekte auf, die etwa 2/3 des Strahlungsantriebs ausmachen. Werden E-Fuels mit CO2 aus einer Punktquelle (z.B. Kohlekraftwerk) hergestellt, dann teilen sich Punktquelle und Flugzeug die CO2-Einsparung. Die E-Fuels würden die Klimawirkung des mit Kerosin betriebenen Flugzeugs dann um (nur) 1/6 (= 1/2*1/3) reduzieren. Daher: Fässer mit der Aufschrift "Sustainable Aviation Fuel, SAF" (E-Fuel) sind allein noch nicht die Lösung. Es kommt auf die korrekte Definition des Herstellverfahrens an! E-Fuels sind nur dann klimaneutral, wenn neben der CO2-Entnahme aus der Atmosphäre für den Kohlenstoffkreislauf auch die Nicht-CO2-Effekte kompensiert werden. Dazu ist zusätzlich noch einmal die doppelte Menge für CO2-Abscheidung und Speicherung (Carbon Dioxide Capture and Storage, CCS) vorzusehen. Die Notwendigkeit für CCS ließe sich stark verringern, wenn so geflogen wird, dass wärmende Kondensstreifen und Kondensstreifenzirren vermieden werden. Dazu kann z.B. nachts tiefer geflogen werden.

 


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Missed Target: A Brief History of Aviation Climate Targets

09.05.2022: A report published by the environmental organization POSSIBLE. The report assessed every public climate target, which the international aviation industry set itself since 2000. It was found that all but one of over 50 separate climate targets has either been missed, abandoned or simply forgotten about. See the related video.

Read also:
D. Scholz, 2020: Review of CO2 Reduction Promises and Visions for 2020 in Aviation. Deutscher Luft- und Raumfahrtkongress, Online, 01.-03.09.2020.


Grünes Luftfahrtforschungsprogramm – Eine Vision aus Werbeslogans

03.05.2022: Am 25. April 2022 wurde der dritte Programmaufruf zum sechsten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramm (LuFo VI-3) veröffentlicht. Eine Einschätzung dazu von Prof. Scholz. Artikel aus airliners.de archiviert und ohne Abo sichtbar. Der Artikel auch als PDF-Datei (5 Seiten, 0.5 MB).


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Kontamination des Trinkwassers in Flugzeugen

27.04.2022: Der Bericht der HAW Hamburg als PDF-Datei (22 Seiten, 2.2 MB).


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Verkehrsflugzeuge am Lebensende

Der Bericht der HAW Hamburg als PDF-Datei (14 Seiten, 1.5 MB) von D. Scholz. In den AeroLectures vorgestellt als Beitrag zur Serie "Flugzeugbau der Zukunft" mit dem abschließenden Webinar am 08.03.2022. Links dazu siehe Archiv. Weiterhin in den AeroLectures als Vortrag am 02.06.2022. Das PDF dazu ebenfalls im Archiv.


Erklärung von Toulouse zur Dekarbonisierung des LuftverkehrsJuristisch nicht belastbar, Begriffe nicht definiert

Am 04.02.2022 wurde auf dem Luftfahrtgipfel angeblich ein "neues Kapitel in der Geschichte der Luftfahrt" aufgeschlagen mit der "Erklärung von Toulouse zur nachhaltigen Entwicklung und zur Dekarbonisierung des Luftverkehrs". Ziel ist die Erreichung der CO2-Neutralität in der Luftverkehrsbranche bis 2050. Lesen Sie den Hintergrundbericht als PDF-Datei (9 Seiten, 0.8 MB).


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Tschüss Airbus A380Ein Nachruf

Am 16.12.2021 wurde der letzte A380 ausgeliefert. In einem Artikel geht Prof. Scholz ein auf Überlegungen aus dem Flugzeugentwurf, der Flugmechanik und den Auswirkungen des Projektes auf verschiedene Interessensgruppen. Es gibt zwei Varianten: Die HTML-Seite und die PDF-Datei (38 Seiten, 8.1 MB).


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Umweltschutz in der Luftfahrt – Hintergründe und Argumente zur aktuellen Diskussion

Am 03.07.2021 wurde der Bericht der HAW Hamburg von D. Scholz: "Umweltschutz in der Luftfahrt" veröffentlicht. Es gibt zwei Varianten: Die HTML-Seite und die PDF-Datei (37 Seiten, 1.5 MB). Es handelt sich um einen Erklärtext auch für interessierte Nicht-Fachleute.


Stand:  20.04.2024

Internet-Präsentation:  e-mail  Scholz

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